Covid-19,
die Pandemie ist "gegangen", die Probleme bleiben auch 2024 ...

Stand: Januar 2024

Unsere Mitarbeiter sind stets  mit FFP-2 Schutzmasken, mit Gummihandschuhen sowie ausreichend Desinfektionsmittel ausgestattet.und halten jederzeit die Abstands- und Hygieneregeln ein. Die Mitarbeiter entscheiden selbständig über die Auswahl, den Einsatzort und die Einsatzdauer der jeweiligen Schutzmaßnahme.


Für unsere Mitarbeiter im Innendienst verfügt unser neu errichtetes
Firmengebäude über:
- ausschließlich Einzelbüro´s,
- jeweils eigenem Sanitärtrackt pro Büroraum,
- jeweils mindestens zwei fast raumhohe Fenster pro Büro,
- Balkon,
- einzelraumgesteuerte Klimatisierung je Büro,
- Raumluftanlage je Büro,
- gesondertes Kommunikationszentrum im EG mit eine Fläche von mehr als 118 m²,ausgerüstet mit einer modernen klimatisierten Luftwechselanlage.




Für Kundenkontakte wie Planungsabsprachen, Vertragsverhandlungen etc. nutzen wir ebenfalls ausschließlich unser Kommunikationszentrum im EG unseres neu errichteten Firmengebäudes, welches über eine moderne klimatisierte Luftwechselanlage verfügt und mit einer Raumgröße von mehr als 118 m² sicher keine Abstandsnöte aufkommen lässt. Bei Bedarf halten wir einen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest hier vor Ort für Besucher bereit. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Unsere werten Auftraggeber und Vertragspartner bitten wir jederzeit und unbedingt sicherzustellen, dass unser Personal bei der Ausführung von Leistungen zu keiner Zeit mit Patienten als auch nicht mit medizinischem Personal der betreffenden Gesundheits-einrichtungen in Kontakt kommen kann.


Für alle aktuellen Vertrags- und Auftragsverhältnisse gilt nachfolgende Vertragsklausel:

"Die gegenwärtig am Erfüllungsort dieses Auftragsverhältnisses staatlich anerkannt wirkende sog. „Corona“ Pandemie kann sich unmittelbar auf die mit diesem Auftrag geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auswirken. Art und Dauer dieser möglichen Auswirkungen auf diesen Vertrag sind den Vertragsparteien nicht bekannt. Die Vertragsparteien sind sich solch möglichen Auswirkungen bewusst und dennoch bekunden die Vertragsparteien Ihren Willen zu dieser Vertragsvereinbarung mit der gegenseitigen Zusicherung alles Zumutbare zur erfolgreichen Vertragserfüllung zu leisten. Unmittelbar seitens der Vertragsparteien nachweisbare Auswirkungen der Pandemie z.B. Positivtestung von eingesetztem Personal etc. gelten uneingeschränkt als höhere Gewalt gemäß § 6 VOB/B 2016".


Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund ...


 

E-Mail
Infos